Hamburger Richter verklagt Angela Merkel

Weil Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sich positiv zum Tod des Al-Kaida-Chefs ausgedrückt hat, reichte ein Hamburger Richter Klage gegen sie ein. Begründet wird dies als “Billigung einer Straftat”. Es besteht “Anfangsverdacht einer Straftat nach Paragraf 140 des Strafgesetzbuches”.

Merkel hatte vor laufenden Kameras folgendes gesagt:

… ist mit der Tötung von Osama bin Laden ein wichtiger Schlag gegen den internationalen Terrorismus gelungen …

und hat gegenüber dem amerikanischen Präsidenten Barack Obama

… Respekt für diesen Erfolg, für diese gelungene Kommandoaktion mitgeteilt.” 

Ja sicher, Frau Merkel hätte die Wortwahl besser treffen können, aber jetzt sind wir doch mal ehrlich:

Wer, von Al-Kaida-Anhängern mal abgesehen, hat nicht in sich rein gegrinst und sich innerlich gefreut, als die Meldung in den Nachrichten kam?

Der 54-jährige Richter will uns doch wohl nicht glauben machen, dass er traurig ist, weil der weltweit gesuchte Terrorist bin Laden keine weiteren Terroranschläge planen und verüben lassen kann?

Hat ein Mensch, der für den Tod von tausenden unschuldiger Opfer verantwortlich ist, etwa noch das Recht auf eine faire Verhandlung? Sollen wir Respekt vor jemanden haben, der selber keinen Respekt vor fremden Leben hat?

Unsere Bundeskanzlerin hat nur laut gesagt, was viele Menschen weltweit gedacht und vermutlich auch ausgesprochen haben. Sie hat das getan, was jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland zu steht. Angela Merkel hat Ihre Meinung gesagt.

In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 des Grundgesetzes (GG) gewährleistet.

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten … 

Und was anderes hat sich auch nicht getan!

Diskriminierung bei Oberbürgermeisterwahl in Offenburg?

Heute erreichte uns die Mail der treuen Motz-Blog-Leserin Silke B. * Name durch die Redaktion gekürzt. Olaf übersandte uns eine eingescannte Wahlbenachrichtigung für die Wahl des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin am 10.10.2010 in Offenburg.

Die Amtszeit der amtierende Oberbürgermeisterin Edith Schreiner (CDU) endet und die Offenburger Bürger sind nun zur Wahl aufgefordert.

Frau Schreiner tritt nach 8 Jahren als Oberbürgermeisterin auch bei dieser Wahl erneut an, um auch weiterhin für die Offenburger als 1. Person der Stadt Offenburg da zu sein.

Profilfoto bei Facebook

Was ist daran so besonderes?
Abgesehen davon, dass der einzige gemeldete Gegenkandidat der Offenburger “Stadtsheriff” Norbert Kudlik ist? Was alleine wohl von vielen Offenburger schon der Witz an der ganzen Aktion sein soll. Denn laut Motz-Blog-Leserin Silke B. soll der 47-jährige Kudlik auf offener Strasse als “Witzkandidat” beschimpf werden, während er brav seinen Job macht und Strafzettel verteilt.

Profilfoto bei Facebook

Erst fiel es uns gar nicht auf, doch bei genauerem Hinschauen wussten auch wir, warum uns diese Postkarte zugesandt wurde.

Die Offenburger sollen am 10.10.2010 die Wahl zwischen Oberbürgermeister und Oberbürgermeisterin treffen. Sollte dabei kein klares Ergebnis für einen der beiden Kandidaten feststehen, dann wird am 24.10.2010 zur Neuwahl kommen. Allerdings sollen die Bürger dann nur noch den Oberbürgermeister wählen können … ja wo bleibt denn dann die Kandidatin?

Liebe Silke B.
Danke für Deinen Beitrag auf Motz-Blog.net

Magnus Gäfgen vs. Europäischer Gerichtshof in Straßburg

Der Entführer und Mörder des elfjährigen Bankierssohns Jakob von Metzler, Magnus Gäfgen, ist bis vor den Europäischen Gerichthof in Straßburg gezogen, weil ihm beim Verhör durch die Polizei Folter angedroht wurde. Gäfgen wollte Staatshaftungsansprüche in Höhe von 10.000 Euro geltend machen.

Jetzt mal erlich, hat der Kerl wirklich gedacht, er kriegt eine Haftminderung oder kommt gar vorzeitig wieder frei? Und was will der mit 10.000 Euro im Knast??

Zitat aus Focus.de

Der Mörder des elfjährigen Jakob von Metzler sieht sich zu Unrecht verurteilt. Er hat vor dem Frankfurter Landgericht zwar die Entführung und die Tötung des Kindes gestanden, allerdings, so Gäfgen, hat ihm die Polizei das Geständnis, wo der den Jungen versteckt hielt, unter Androhung von Folter entlockt.

Also Entschuldigung! Aber da entführt ein 27-jährigre Jura-Student (<- auch noch Jura studieren!!) einen 11 jährigen Jungen, quält ihn und ermordet ihn. Er löscht dadurch nicht nur ein unschuldiges Kinderleben aus, nein er zerstört eine ganze Familie. Die Eltern werden diesen Verlust doch nie verarbeiten, ganz zu schweigen von den psychischen Folgen der Angehörigen.

Ja ne, ist klar. Da bringt man mal eben ein Kind um, plant womöglich noch, dass die Leiche von den Maden und der Natur entsorgt wird, anstatt dass der Kleine eine ehrenvolle Beerdigung erhält. Und dann jammert dieser Volldrobs vom Mörder, weil ihm Folter angedroht wurde?!?!

Die Polizei hätte diesem Mörder nicht nur Folter androhen sollen, die Polizei hätte es auch tun sollen. Man hätte ihm das antun sollen, was er dem kleinen Jakob von Metzler angetan hat.

Auch wenn der Europäische Gerichtshof dieser Klage nicht statt gegeben hat und Gäfgen lebenslänglich im Gefängnis sitzen darf, so hat dieses Urteil für Motz-Blog doch einen arg bitteren Nachgeschmack. Denn:

- es sind unsere Steuergelder, die hierfür herhalten
- lebenslänglich ist nicht gleich lebenslänglich

Magnus Gäfgen könnte nach 15 Jahren vielleicht wieder frei sein,
die Familie von Metzler aber leidet wirklich lebenslänglich … bis zum Tod!

Denic legt das deutsche Internet flach!

Der Supergau im Internet oder einfach nur dumm gelaufen?

Für gestern (11. Mai 2010) wurden Wartungsarbeiten bei der Vergabestelle für .de-Domains angekündigt. Diese sollten um 10:00 Uhr morgends beginnen und 3 bis 6 Stunden dauern.

Doch seit heute Mittag ca. 13:00 Uhr mehren sich die Fehlermeldungen, welche beim Aufrufen von egal-welche .de-Domain angezeigt werden. Twitter überschlägt sich allmählich auch, weil ettliche User wild durch die Gegend twittern, dass die Denic “Totalschaden” hätte.

“Aktuell liefern 4 der 6 DENIC-Nameserver-IPs auf Anfragen eine Antwort die signalisiert, dass es die Domain nicht gibt. (NXDOMAIN).” heisst es bei dem einen oder anderem Hostinganbieter.

Durch einen Anruf direkt bei der Denic erfuhr Motz-Blog.net, dass es Probleme mit Rootservern seitens der Denic gibt. Eine offizielle Stellungname ist derzeit allerdings noch nicht auf denic.de zu lesen. Die letzte veröffentlichte News ist vom 22.04.2010.

Sprich, die Domains sind nicht gesperrt oder gelöscht worden. Auch die diversen Internethoster sind nicht Schuld. Die Domains können schlichtweg nicht im DNS aufgelöst werden und sind somit nicht aufrufbar.

Vorrübergehend fällt nun auch schon die Webseite der Denic selber aus.

 

Kind überlebt Flugzeugabsturz, aber …

Es ist schon schlimm genug, dass mal wieder ein Flugzeug mit über 100 Passagieren abgestürzt ist. Unser aller Mitgefühl gilt den Hinterbliebenen, deren Angehörige bei diesem fürchterlichen Absturz gestorben sind.

Die Nachrichten überschlagen sich ja heute wegen diesem Unglück, das ist klar. Nur warum werden Nachrichten nie richtig recherchiert? Wie alt ist das Kind denn nun?

flugzeugabsturz_alter

Obwohl, eigentlich ist es auch egal. Das Kind kann den heutigen Tag als 1. Geburtag im “Neuen Leben” feiern. ;)

Vor dem Gesetz sind alle gleich – sicher??

Diese Frage stellt sich so mancher Bundesbürger nicht erst seit Donnerstagmorgen!

Was ist passiert?
Ein schwarzer Mercedes rauschte durch die Strassen von Berlin. In der Gneisenaustrasse (Kreuzberg) hatte diese Fahrt aber ein jehes Ende. Der Fahrer verlor die Kontrolle über seinen PKW und fuhr einige Begrenzungssteine um, rammt einen Baum und knallt letztendlich gegen einen Betonpfeiler.

Laut Zeugenaussagen torkelten die Drei durch die Gegend, konnten sich kaum auf den Beinen halten. „Die Typen waren so hacke, dass sie sich gegenseitig stützen mussten, um nicht umzufallen“, so ein Augenzeuge.

diplomanten_kennzeichen

Doch was macht die Polizei als sie am Unfallort eintrifft? Blutprobe? Führerschein einziehen? NEIN!

Die Beamten müssen die Insassen unverrichteter Dinge laufen lassen, denn es waren 3 Koreaner mit Diplomatenstatus. Also liessen die Herrn Diplomaten das total demolierte Fahrzeug einfach stehen und gingen zu Fuss weiter … direkt in eine nahe gelegene Karaoke-Bar, um dor weiter zu feiern.

Jeder normale Bürger von Deutschland, jeder Tourist zu Besuch in Deutschland, wäre mit der vollen Härte des deutschen Gesetz bestraft worden. Nicht aber diese Herrschaft. Denn sie sind Diplomaten und geniessen somit absolute Immunität.

Aber ist das rechtens? Ist das fair? Motz-Blog sagt nein!

Deutsches Grundgesetz
Artikel 3
(1)
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
(3)
… oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden …

Tja, Gesetze gelten nicht für alle, denn gemäss dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 gilt für Diplomaten auch heute noch das Gewohnheitsrecht. Der traditionelle Grundsatz der Immunität wurde in der Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen schriftlich festgehalten.
Frei übersetzt heisst das: Diplomaten dürfen Gesetze brechen und bleiben unbestraft.

Motz-Blog meint dazu:
Die Privilegierung der Diplomaten ist eine Diskrimierung gegenüber dem deutschen Bundesbürger und schränkt deren Menschenrechte ein.

Jung geht – Junge kommt

Naja, irgendwie war es bei dem Rumgestammel wohl klar, dass der ex-ex-Verteidigungsminister und ex-Arbeitsminister seinen ex-Status bekommt…

Nun ist er wech, der Franz-Josef und alles wird gut. Pustekuchen. Zensursula, unsere allseits “geliebte” Ursula von der Leyen wird nun Arbeitsministerin. Ich bin nicht sicher, ob ich lachen oder weinen soll.
Naja, von der anderen Seite betrachtet liegen wir ja schon mächtig am Boden durch die Finanzkrise, dank unseren vorrausschauenden Bankern, die so etwas wohl geahnt haben. In Wahrheit alles Helden, denn das Boni scheffeln diente dem Gemeinwohl, damit unsere Ursula nix kaputt machen kann…

Aber ich schweife ab. Also, wie gesagt, der Jung ist weg vom Fenster und eine Junge kommt. Kristina Köhler. Kennen Sie nicht?? Macht nix, ich hab sie auch nicht gekannt bis zur Tagesschau heute…

kristina-koehler

Dann haut es mich auch glatt noch aus den Latschen, sagt die Angela doch, eine 32 jährige Soziologin sei schon befähigt für diesen Posten. Leuten, was passiert denn hier gerade? Ich habe meine Zweifel, ob die gute Kristina je in ihrem Leben schon mal eine Windel gewechselt hat. Na gut, ist nun nicht wirklich ein Kriterium, um Ministerin zu werden.

Zumindestens kann sie sich wohl zurückversetzen, was Kinder angeht, vor nicht allzulanger Zeit war sie selber noch eins.

Lesen Sie mal ihren Lebenslauf, der ist sowas von Aalglatt auf den Aufstieg in die höheren Machtsphären getrimmt, dagegen ist der Inhalt meiner Salatöl-Flasche Schmirgelsand.

Ok, das Gemotze bei Seite. 32 Jahre, 36 Jahr und 37 Jahre – politisch gesehen ist dies noch die kleinste Kindergartengruppe. Ich frage mich, ob wir nun alle Politiker verballert haben mit Spendenaffären, Kinderpornosammlungen, Weglobungen zur EU und sonst wohin?! Naja, zumindestens in Hessen wirds bei der CDU eng, unbelastete Politiker zu finden…

Wieviel Lebenserfahrung kann eine 32 jährige junge Frau mitbringen, die bis vor wenige Jahre noch die Schulbank gedrückt hat und bis auf den hessischen Landtag und die Uni nix weiter gesehen hat?

Ich freue mich schon darauf, wie sie das Thema Internet-Zensur behandelt…

Bundestag bezahlt goldene Nobel-Füller von Steuergeldern

Und mal wieder freuen wir uns in Zeiten der Finanzkrise über unsere “sparsamen” Politiker. Wie die deutsche Tageszeitung mit den vier Buchstaben berichtet, haben sich unsere Bundestagsabgeordneten fast 400 Füllfederhalter einer sündhaft teuren Nobelmarke Montblanc.

Die werten Parlamentarier bestellten in der vergangenen Wahlperiode 396 Füller und Stifte im Gesamtwert von 68.800 Euro. Also mal eben 173,74 Euro pro goldenem Füller!

Wer des Rechnens auch nur ansatzweise fit ist, weiss:

115 Bundestagsabgeordnete : 396 Füllfederhalter = 3,44 Füller pro Abgeordneten

Manch ein Schüler begnügt sich mit seinem Tintenschreiber gleich mehrere Schuljahre lang und den kaufte Mama für zirka 20,00 Euro! Bis jetzt sind wir davon ausgegangen, dass der Homo sapiens (Mensch) mit einer Hand schreibt. Der eine mit Links, der andere mit Rechts. Also, wofür braucht ein Mensch 3 oder sogar 4 goldene Füller?

Und der absolute Gipfel der politischen Verschwendungssucht? Sogar aus dem Parlament ausscheidende Abgeordnete bestellten diese Stifte. Wohl als Abschiedsgeschenk?! Manche Politiker kriegen ganz offensichtlich den Hals nicht voll.

Jungfräulichkeit ist Voraussetzung für die Ehe

In der Türkei kann eine Ehe rückwirkend annulliert werden, wenn die Frau bei der Hochzeit keine Jungfrau mehr ist. So gerade geschehen in Istanbul, wo ein türkisches Gericht, mit einer Mehrheit von fünf zu drei Richtern, dem Ehemann recht gab.

Wie die Zeitung “Vatan” am heutigen Montag berichtet, betrachtet das oberste Berufungsgericht der Türkei die dargelegten Argumente des Mannes, als mehrwertiger. Er behauptet, dass seine Frau bei der Hochzeit angeblich keine Jungfrau mehr gewesen sei.

Die Beklagte hingegen, kann mit einem medizinischen Gutachten das Gegenteil beweisen. Bis zur Eheschliessung war sie “unberührt”, als jungfräulich. Dennoch wird die Ehe wohl annulliert werden.

Steht nicht im Koran, dass der Prophet Muhammad einst sagte

Wahrlich, euer Blut, euer Besitz und eure Ehre sind unantastbar

Und weiter sagte er

Leute, hütet euch vor der Ungerechtigkeit, denn Ungerechtigkeit bedeutet Dunkelheit am Tag des Gerichts

Da stellen sich doch die Fragen:
Wessen Ehre wurde hier beschmutzt?
Was ist für das Rechtssystem der Türkei Gerechtigkeit?
Die Aussage eines Mannes oder die bewiesene Wahrheit? In diesem Fall wird dem Mann mehr geglaubt, als einem Gutachten!

Lebt Bigfoot in Polen?

Der Pole Piotr Kowalski aus Warschau will in seinem Urlaub eigentich Bergziegen aufnehmen, doch da läuft ihm so ganz zufällig Bigfoot ins Bild. So erzählte der 27-Jährige es jedenfalls der polnischen Tageszeitung “Super Express”.

Bigfoot soll im Tatra-Gebirge (bis 2499 Meter hoch) gefilmt worden sein. Angeblich soll sich das Wesen erst hin einem Felsen verstekt haben und wäre dann später hervorgekommen. “Ich war wie vom Donner gerührt” rechtfertigt Kowalski die verwackelten Aufnahmen.

Auf dem Beweisvideo ist zwar keine Bergziege zusehen, aber wohl auch nicht wirklich ein Affenmensch. Schon allein die Kameraführung lässt darauf schliessen, dass das Ganze ein Fake ist. Oder würden Sie, wenn Sie tatsächlich einen Yeti vor der Linse hätten, die Kamera immer wieder wegschwenken, anstatt draufzuhalten? Ja ne, is klar!

Inzwischen wurde sogar eine Belohnung ausgesetzt. Was in Polen natürlich eine regelrechte Hetzjagd auf das unbekannte Wesen ausgelöst hat. Hoffentlich wird dabei nicht ein Freund Kowalski´s erschossen, weil er nicht schnellgenug aus dem Affenkostüm heraus kommt.

Lassen wir uns überraschen, wie schnell die Experten beweisen werden, dass es sich bei diesem Video um eine Fälschung handelt. Genau wie letztes Jahr die Bigfoot-Sichtung in den USA.