Politik
Hamburger Richter verklagt Angela Merkel
Weil Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sich positiv zum Tod des Al-Kaida-Chefs ausgedrückt hat, reichte ein Hamburger Richter Klage gegen sie ein. Begründet wird dies als “Billigung einer Straftat”. Es besteht “Anfangsverdacht einer Straftat nach Paragraf 140 des Strafgesetzbuches”.
Merkel hatte vor laufenden Kameras folgendes gesagt:
… ist mit der Tötung von Osama bin Laden ein wichtiger Schlag gegen den internationalen Terrorismus gelungen …
und hat gegenüber dem amerikanischen Präsidenten Barack Obama
… Respekt für diesen Erfolg, für diese gelungene Kommandoaktion mitgeteilt.”
Ja sicher, Frau Merkel hätte die Wortwahl besser treffen können, aber jetzt sind wir doch mal ehrlich:
Wer, von Al-Kaida-Anhängern mal abgesehen, hat nicht in sich rein gegrinst und sich innerlich gefreut, als die Meldung in den Nachrichten kam?
Der 54-jährige Richter will uns doch wohl nicht glauben machen, dass er traurig ist, weil der weltweit gesuchte Terrorist bin Laden keine weiteren Terroranschläge planen und verüben lassen kann?
Hat ein Mensch, der für den Tod von tausenden unschuldiger Opfer verantwortlich ist, etwa noch das Recht auf eine faire Verhandlung? Sollen wir Respekt vor jemanden haben, der selber keinen Respekt vor fremden Leben hat?
Unsere Bundeskanzlerin hat nur laut gesagt, was viele Menschen weltweit gedacht und vermutlich auch ausgesprochen haben. Sie hat das getan, was jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland zu steht. Angela Merkel hat Ihre Meinung gesagt.
In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 des Grundgesetzes (GG) gewährleistet.
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten …
Und was anderes hat sich auch nicht getan!
Vor dem Gesetz sind alle gleich – sicher??
Diese Frage stellt sich so mancher Bundesbürger nicht erst seit Donnerstagmorgen!
Was ist passiert?
Ein schwarzer Mercedes rauschte durch die Strassen von Berlin. In der Gneisenaustrasse (Kreuzberg) hatte diese Fahrt aber ein jehes Ende. Der Fahrer verlor die Kontrolle über seinen PKW und fuhr einige Begrenzungssteine um, rammt einen Baum und knallt letztendlich gegen einen Betonpfeiler.
Laut Zeugenaussagen torkelten die Drei durch die Gegend, konnten sich kaum auf den Beinen halten. „Die Typen waren so hacke, dass sie sich gegenseitig stützen mussten, um nicht umzufallen“, so ein Augenzeuge.

Doch was macht die Polizei als sie am Unfallort eintrifft? Blutprobe? Führerschein einziehen? NEIN!
Die Beamten müssen die Insassen unverrichteter Dinge laufen lassen, denn es waren 3 Koreaner mit Diplomatenstatus. Also liessen die Herrn Diplomaten das total demolierte Fahrzeug einfach stehen und gingen zu Fuss weiter … direkt in eine nahe gelegene Karaoke-Bar, um dor weiter zu feiern.
Jeder normale Bürger von Deutschland, jeder Tourist zu Besuch in Deutschland, wäre mit der vollen Härte des deutschen Gesetz bestraft worden. Nicht aber diese Herrschaft. Denn sie sind Diplomaten und geniessen somit absolute Immunität.
Aber ist das rechtens? Ist das fair? Motz-Blog sagt nein!
Deutsches Grundgesetz
Artikel 3
(1)
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
(3)
… oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden …
Tja, Gesetze gelten nicht für alle, denn gemäss dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 gilt für Diplomaten auch heute noch das Gewohnheitsrecht. Der traditionelle Grundsatz der Immunität wurde in der Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen schriftlich festgehalten.
Frei übersetzt heisst das: Diplomaten dürfen Gesetze brechen und bleiben unbestraft.
Motz-Blog meint dazu:
Die Privilegierung der Diplomaten ist eine Diskrimierung gegenüber dem deutschen Bundesbürger und schränkt deren Menschenrechte ein.
Jung geht – Junge kommt
Naja, irgendwie war es bei dem Rumgestammel wohl klar, dass der ex-ex-Verteidigungsminister und ex-Arbeitsminister seinen ex-Status bekommt…
Nun ist er wech, der Franz-Josef und alles wird gut. Pustekuchen. Zensursula, unsere allseits “geliebte” Ursula von der Leyen wird nun Arbeitsministerin. Ich bin nicht sicher, ob ich lachen oder weinen soll.
Naja, von der anderen Seite betrachtet liegen wir ja schon mächtig am Boden durch die Finanzkrise, dank unseren vorrausschauenden Bankern, die so etwas wohl geahnt haben. In Wahrheit alles Helden, denn das Boni scheffeln diente dem Gemeinwohl, damit unsere Ursula nix kaputt machen kann…
Aber ich schweife ab. Also, wie gesagt, der Jung ist weg vom Fenster und eine Junge kommt. Kristina Köhler. Kennen Sie nicht?? Macht nix, ich hab sie auch nicht gekannt bis zur Tagesschau heute…

Dann haut es mich auch glatt noch aus den Latschen, sagt die Angela doch, eine 32 jährige Soziologin sei schon befähigt für diesen Posten. Leuten, was passiert denn hier gerade? Ich habe meine Zweifel, ob die gute Kristina je in ihrem Leben schon mal eine Windel gewechselt hat. Na gut, ist nun nicht wirklich ein Kriterium, um Ministerin zu werden.
Zumindestens kann sie sich wohl zurückversetzen, was Kinder angeht, vor nicht allzulanger Zeit war sie selber noch eins.
Lesen Sie mal ihren Lebenslauf, der ist sowas von Aalglatt auf den Aufstieg in die höheren Machtsphären getrimmt, dagegen ist der Inhalt meiner Salatöl-Flasche Schmirgelsand.
Ok, das Gemotze bei Seite. 32 Jahre, 36 Jahr und 37 Jahre – politisch gesehen ist dies noch die kleinste Kindergartengruppe. Ich frage mich, ob wir nun alle Politiker verballert haben mit Spendenaffären, Kinderpornosammlungen, Weglobungen zur EU und sonst wohin?! Naja, zumindestens in Hessen wirds bei der CDU eng, unbelastete Politiker zu finden…
Wieviel Lebenserfahrung kann eine 32 jährige junge Frau mitbringen, die bis vor wenige Jahre noch die Schulbank gedrückt hat und bis auf den hessischen Landtag und die Uni nix weiter gesehen hat?
Ich freue mich schon darauf, wie sie das Thema Internet-Zensur behandelt…
Was ist Google SMS?
Fau Zypries als Ministerin für Justiz war massgeblich an der Gesetzgebung in Sachen Internetsperren, Online-Durchsuchung und Urheberrechte im Internet beteiligt. Aber die Frage “was ist Google SMS” verdeutlichte in der Podiumsdiskussion mit Frau Dr. Brigitte Zypries die Inkompitenz unserer Justizministerin.
Den Unterschied zwischen eMail und SMS zu erklären, überforderte die Ministerin und sie versuchte durch delitantisches Verknüpfen von Fachbegriffen ihre eigene Unkenntnis zu verschleiern. Das ist Kompetenz. Chapeau.
Fast schon legendär ist die Antwort auf die Frage der Kinderreporter des ARD Morgenmagazins. Frau Zypries sollte verschiedene Browser aufzählen.
Browser? Was sind jetzt noch mal Browser?
Ein kleiner Tipp von Motz-Blog.net, es ist niemand der über die Autobahn braust.
Fast könnte man über die Unwissenheit und Weltfremdheit von Zypries lachen, wenn da nicht der Posten als Justizministerin wäre (das hat sich zum Glück erledigt). Diese Ahnungslosigkeit bei einer Politikerin, die sich ausgerechnet für neue Gesetzgebungen rund um das Internet stark macht? Das macht mir Angst!