Vor dem Gesetz sind alle gleich – sicher??

Diese Frage stellt sich so mancher Bundesbürger nicht erst seit Donnerstagmorgen!

Was ist passiert?
Ein schwarzer Mercedes rauschte durch die Strassen von Berlin. In der Gneisenaustrasse (Kreuzberg) hatte diese Fahrt aber ein jehes Ende. Der Fahrer verlor die Kontrolle über seinen PKW und fuhr einige Begrenzungssteine um, rammt einen Baum und knallt letztendlich gegen einen Betonpfeiler.

Laut Zeugenaussagen torkelten die Drei durch die Gegend, konnten sich kaum auf den Beinen halten. „Die Typen waren so hacke, dass sie sich gegenseitig stützen mussten, um nicht umzufallen“, so ein Augenzeuge.

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Doch was macht die Polizei als sie am Unfallort eintrifft? Blutprobe? Führerschein einziehen? NEIN!

Die Beamten müssen die Insassen unverrichteter Dinge laufen lassen, denn es waren 3 Koreaner mit Diplomatenstatus. Also liessen die Herrn Diplomaten das total demolierte Fahrzeug einfach stehen und gingen zu Fuss weiter … direkt in eine nahe gelegene Karaoke-Bar, um dor weiter zu feiern.

Jeder normale Bürger von Deutschland, jeder Tourist zu Besuch in Deutschland, wäre mit der vollen Härte des deutschen Gesetz bestraft worden. Nicht aber diese Herrschaft. Denn sie sind Diplomaten und geniessen somit absolute Immunität.

Aber ist das rechtens? Ist das fair? Motz-Blog sagt nein!

Deutsches Grundgesetz
Artikel 3
(1)
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
(3)
… oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden …

Tja, Gesetze gelten nicht für alle, denn gemäss dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 gilt für Diplomaten auch heute noch das Gewohnheitsrecht. Der traditionelle Grundsatz der Immunität wurde in der Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen schriftlich festgehalten.
Frei übersetzt heisst das: Diplomaten dürfen Gesetze brechen und bleiben unbestraft.

Motz-Blog meint dazu:
Die Privilegierung der Diplomaten ist eine Diskrimierung gegenüber dem deutschen Bundesbürger und schränkt deren Menschenrechte ein.

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