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Hamburger Richter verklagt Angela Merkel
Weil Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sich positiv zum Tod des Al-Kaida-Chefs ausgedrückt hat, reichte ein Hamburger Richter Klage gegen sie ein. Begründet wird dies als “Billigung einer Straftat”. Es besteht “Anfangsverdacht einer Straftat nach Paragraf 140 des Strafgesetzbuches”.
Merkel hatte vor laufenden Kameras folgendes gesagt:
… ist mit der Tötung von Osama bin Laden ein wichtiger Schlag gegen den internationalen Terrorismus gelungen …
und hat gegenüber dem amerikanischen Präsidenten Barack Obama
… Respekt für diesen Erfolg, für diese gelungene Kommandoaktion mitgeteilt.”
Ja sicher, Frau Merkel hätte die Wortwahl besser treffen können, aber jetzt sind wir doch mal ehrlich:
Wer, von Al-Kaida-Anhängern mal abgesehen, hat nicht in sich rein gegrinst und sich innerlich gefreut, als die Meldung in den Nachrichten kam?
Der 54-jährige Richter will uns doch wohl nicht glauben machen, dass er traurig ist, weil der weltweit gesuchte Terrorist bin Laden keine weiteren Terroranschläge planen und verüben lassen kann?
Hat ein Mensch, der für den Tod von tausenden unschuldiger Opfer verantwortlich ist, etwa noch das Recht auf eine faire Verhandlung? Sollen wir Respekt vor jemanden haben, der selber keinen Respekt vor fremden Leben hat?
Unsere Bundeskanzlerin hat nur laut gesagt, was viele Menschen weltweit gedacht und vermutlich auch ausgesprochen haben. Sie hat das getan, was jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland zu steht. Angela Merkel hat Ihre Meinung gesagt.
In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 des Grundgesetzes (GG) gewährleistet.
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten …
Und was anderes hat sich auch nicht getan!